Die deutsche Sektion von "Reporters sans frontiéres" setzt sich für die Pressefreiheit ein, unterstützt bedrohte Journalisten und betreibt ein Notfall-Telefon. Sie informiert in einem Rundbrief über Zensur-Fälle und veröffentlicht Reporte, Fotobände, Jahres- und Länderberichte. [D-10997 Berlin]
Beschäftigt sich mit der freiwilligen Selbstkontrolle gedruckter Medien, tritt für die Pressefreiheit ein. Behandelt Beschwerden über redaktionelle Veröffentlichungen und journalistische Verhaltensweisen auf der Basis des Pressekodex. Mit einer Chronik der Rügen und Informationen zur Organisation.
Die westlichen Demokratien stellen sich gern als Garanten der Meinungs- und Pressefreiheit dar, oftmals zu Recht. Doch nach dem neusten Ranking der Organisation Reporter ohne Grenzen gibt es zwei Ausreißer: die USA und Italien.
Bernhard Fritsch untersucht in seiner Arbeit 1994 , wie sich die Berufsverbände im Bereich der Presse in der Bundesrepublik Deutschland zu Fragen der Inneren Pressefreiheit verhalten haben, welche Aktivitäten von ihnen selbst ausgegangen sind und generell, welchen Einfluss sie auf die gesamte Auseinandersetzung um Innere Pressefreiheit hatten.
Die österreichische Sektion von "Reporters sans frontiéres" ist eine internationale Menschenrechtsorganisation und verteidigt die Freiheit, zu informieren und informiert zu werden und setzt sich weltweit für Journalistinnen und Journalisten ein, die vom Staat, von religiösen und politischen Gruppen oder durch Organisiertes Verbrechen bedroht werden. Hierzu werden Pressemitteilungen, Publikationen und Länderberichte zur Verfügung gestellt. In einer Fotoausstellung wird die Situation in einzelnen Ländern dokumentiert. [A-1060 Wien]
Kleine Linksammlung zu dem Thema.
Jens Deppe untersucht in seiner Dissertation die gesetzliche und tatsächliche Ausgestaltung der verfassungsrechtlichen Freiheitsgarantie.
Der Artikel von Georg Gruber im Deutschland Radio Berlin befasst sich mit einer Wendemarke in der Geschichte der jungen Bundesrepublik: die liberale Öffentlichkeit kämpfte selbstbewusst und erfolgreich um die Pressefreiheit.
Der Erste Senat des BVerfG hat entschieden, dass die Aufnahme von Stellungnahmen Werksangehöriger in eine vom Arbeitgeber herausgegebene Werkszeitung unter das Grundrecht der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) fällt. Das gilt auch für Beiträge, welche die Arbeit des Betriebsrats bewerten.
Der Schülerwettbewerb Politik befasst sich mit dem in Artikel 5 des Grundgesetzes verankerten Recht und will durch die Betrachtung von Geschichte, Verankerung, Kontrolle und Gefahren seine Hintergründe erhellen.
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